Für alle anspruchsberechtigten Fahrschülerinnen und Fahrschüler aus dem Stadtgebebiet kann ein Grundantrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten gestellt werden, wenn zwischen dem gemeldeten Wohnsitz (Stadt Marburg und Ortsteile) der Schülerin bzw. des Schülers und der nächstgelegenen zuständigen Schule eine Entfernung von über 3 km (Klasse 5-10) liegen. Wir weisen Sie darauf hin, dass ab der Klasse 5 die nächstgelegenen Schulen mit der gewünschten Schulform bei der Anspruchsprüfung herangezogen werden. Weitere Informationen sind im § 161 Hessisches Schulgesetz verankert und können dort nachgelesen werden.
Für weitere Fragen steht der Fachdienst Schule per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie hier:
www.marburg.de/schuelerbefoerderung-digital oder direkt über den QR-Code:
Die anspruchsberechtigten Fahrschülerinnen und Fahrschüler aus dem Landkreis bekommen die Fahrkarten automatisch per Post nach Hause geschickt.